OLG Saarbrücken - Beschluss vom 17.11.2011
6 UF 110/11
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2; BGB § 1601;
Fundstellen:
FamFR 2012, 9
Vorinstanzen:
AG Lebach, vom 31.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 267/10

Umfang der Erwerbsobliegenheiten des gegenüber minderjährigen Kindern Unterhaltspflichtigen; Zurechnung von fiktiven Einkünften wegen Aufgabe einer gut bezahlten Anstellung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.11.2011 - Aktenzeichen 6 UF 110/11

DRsp Nr. 2012/5749

Umfang der Erwerbsobliegenheiten des gegenüber minderjährigen Kindern Unterhaltspflichtigen; Zurechnung von fiktiven Einkünften wegen Aufgabe einer gut bezahlten Anstellung

Der Umzug eines nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert Unterhaltspflichtigen zu seiner - mit ihm nicht verheirateten - neuen Lebensgefährtin kann jedenfalls dann unterhaltsrechtlich nicht gebilligt werden, wenn er ihn außer Stande setzt, den Mindestunterhalt für sein aus einer früheren Beziehung hervorgegangenes Kind zu zahlen.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 31. Mai 2011 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Lebach - "vom 21. April 2011" - 2 F 267/10 UK - wird mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass der in Ziffer III. des Beschlusses titulierte Unterhalt für den Zeitraum Juni bis einschließlich November 2011 an den Landkreis W. - Kommunale Arbeitsförderung - zu zahlen ist.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2; BGB § 1601;

Tatbestand: