Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und des Ehemannes wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Paderborn vom 27.05.2014 (Az.:
Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Paderborn vom 04.04.2000 (Az.:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei der Stadt Q (Vers. Nr. 86454 WES) zugunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 564,79 Euro monatlich auf das vorhandene Konto 11 29xxxx G xxx bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 30.11.1999, begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
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