Umfang der Prozeßkostenhilfe bei Teilzahlung eines geforderten Unterhaltsbetrages
OLG Hamm, Beschluß vom 09.01.1992 - Aktenzeichen 2 WF 508/91
DRsp Nr. 1995/6947
Umfang der Prozeßkostenhilfe bei Teilzahlung eines geforderten Unterhaltsbetrages
Zwar besteht auch bei Teilzahlung eines geforderten Unterhaltsbetrages ein Titulierungsinteresse am gesamten Unterhaltsbetrag, doch kann Prozeßkostenhilfe nur für den streitigen Spitzenbetrag gefordert werden.