OLG Hamm - Beschluß vom 09.01.1992
2 WF 508/91
Normen:
ZPO § 114 § 266 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 577

Umfang der Prozeßkostenhilfe bei Teilzahlung eines geforderten Unterhaltsbetrages

OLG Hamm, Beschluß vom 09.01.1992 - Aktenzeichen 2 WF 508/91

DRsp Nr. 1995/6947

Umfang der Prozeßkostenhilfe bei Teilzahlung eines geforderten Unterhaltsbetrages

Zwar besteht auch bei Teilzahlung eines geforderten Unterhaltsbetrages ein Titulierungsinteresse am gesamten Unterhaltsbetrag, doch kann Prozeßkostenhilfe nur für den streitigen Spitzenbetrag gefordert werden.

Normenkette:

ZPO § 114 § 266 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 577