OLG Celle - Beschluss vom 26.05.2005
4 U 67/05
Normen:
BGB § 426 § 670 § 1372 ; ZPO § 322 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 206
FamRZ 2006, 206
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 15.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 559/04

Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Darlehensklage; Ausgleich von Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Verwandten nach Scheidung der Ehe

OLG Celle, Beschluss vom 26.05.2005 - Aktenzeichen 4 U 67/05

DRsp Nr. 2008/22118

Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Darlehensklage; Ausgleich von Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Verwandten nach Scheidung der Ehe

1. Nimmt der Darlehensgeber einen von mehreren Darlehensnehmern gerichtlich auf Rückzahlung des Darlehens in Anspruch und wird die Klage wegen fehlender Passivlegitimation abgewiesen, so ist damit auch mit Wirkung für ein gerichtliches Verfahren gegen einen weiteren Darlehensnehmer rechtskräftig festgestellt, dass ein Darlehensrückzahlungsanspruch gegen den ursprünglich in Anspruch genommenen angeblichen Darlehensnehmer nicht besteht.2. Ist einer der Ehegatten kurz vor der Eheschließung zur Aufbringung von Eigenkapital für das Familienheim Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Verwandten eingegangen, so steht ihm bei Scheidung der Ehe gegen den anderen Ehegatten ein Ausgleichsanspruch zu. Dieser ist danach zu bemessen, was dieser an Mehr an Zugewinn erhalten würde, wenn die Zuwendung erst nach der Eheschließung erfolgt wäre und der Betrag daher aus dem Anfangsvermögen des anderen Ehegatten heraus zu rechnen wäre (Anschl. an OLG Köln - 19 U 56/01 - 18.01.2002).

Normenkette:

BGB § 426 § 670 § 1372 ; ZPO § 322 ;

Gründe: