LAG Baden-Württemberg, vom 14.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 14/16
ArbG Stuttgart, vom 02.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 25 Ca 4327/15
Umfang der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich künftiger Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen AltersversorgungGerichtliche Kontrolle des Widerrufs einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber
BAG, Urteil vom 26.04.2018 - Aktenzeichen 3 AZR 738/16
DRsp Nr. 2018/8276
Umfang der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich künftiger Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen AltersversorgungGerichtliche Kontrolle des Widerrufs einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber
Die materielle Rechtskraft eines familiengerichtlichen Beschlusses über den Versorgungsausgleich erfasst nicht die Vorfrage, ob und in welchem Umfang einem der Ehegatten gegen seinen Arbeitgeber oder einen externen Versorgungsträger künftige Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zustehen.Orientierungssätze:1. Der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungausgleich der geschiedenen Ehegatten entfaltet keine materielle Rechtskraft bezüglich der Frage, ob und in welchem Umfang die beiden Ehegatten künftige Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gegen ihre Arbeitgeber oder externe Versorgungsträger erworben haben (Rn. 31 ff.).2. Das für eine Prozessverwirkung erforderliche Zeitmoment beginnt nicht vor Eintritt eines Versorgungsfalls zu laufen (Rn. 25).
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