Der Kläger verlangt von der Beklagten aus einer bei ihr für einen Pkw Mercedes Benz 300 SL R (Roadster), Baujahr 1959, unterhaltenen Teilkasko-Ruhe-Versicherung weitere Entschädigungsleistungen.
Er hat behauptet, das Fahrzeug, dessen Zeitwert sich auf über 500.000 DM belaufen habe, sei am 10. März 1991 in einer Tiefgarage abgestellt gewesen. Am Abend dieses Tages habe er festgestellt, daß in sein abgeschlossenes Tiefgaragenabteil eingebrochen und sein Fahrzeug vollkommen ausgeplündert worden sei. Es seien zahlreiche Einzelteile entfernt, abgebrochen oder ausgebaut worden.
Der Kläger hatte nach Erhalt einer Abschlagszahlung von 100.000 DM in einem vorausgegangenen Rechtsstreit Entschädigungsleistungen von der Beklagten verlangt. Zur Begründung seines Antrags, ihm 130.068, 97 DM zu zahlen, hatte er nach seinen Behauptungen notwendige Wiederherstellungsarbeiten und die dafür entstandenen Kosten näher dargelegt. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg.
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