Die Beschwerde vom 23.02.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - G. vom 29.01.2016 wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.137,91 € festgesetzt.
I.
Mit notariellem Vertrag vom 01.12.2015 - UR Nr. 304/2015 des Notars Dr. P. in G. - übertrug der Beschwerdeführer ein Mehrfamilienhaus auf seine Enkel, die minderjährigen Kinder P. S. und M. D.. Gemäß § 8 des notariellen Vertrages übernahm der Beschwerdeführer als Veräußerer die durch die Urkunde ausgelösten Kosten. Die Kinder wurden durch Rechtsanwalt Dr. S., G., vertreten, der durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - G. vom 18.09.2015 zum Ergänzungspfleger bestellt worden war.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|