Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Amtsgerichts Fürstenwalde vom 15. Dezember 2010 und das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Fürstenwalde vom 10. Mai 2010, das im Übrigen aufgehoben wird, unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, monatlichen Kindesunterhalt, den zukünftigen jeweils monatlich im Voraus bis zum Dritten eines jeden Monats, wie folgt zu zahlen:
an die Klägerin zu 1. zu Händen ihrer gesetzlichen Vertreterin
- 137 € vom 20. Januar bis zum 30. September 2010,
abzüglich gezahlter 219 € für Januar 2010 und 150 € für Mai 2010,
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