Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 14. Dezember 2011 wird mit den Maßgaben zurückgewiesen, dass die dort ausgesprochene Abänderung der Urkunde des Landkreises ... vom 11. Januar 2011 - Urk.-Reg. Nr. N 28/2011 - bis zum 12. Juni 2013 wirksam ist und dass die Antragstellerin zu 2. derzeit der zweiten Altersstufe zuzuordnen ist.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Dieser Beschluss ist sofort wirksam.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.564 Euro festgesetzt.
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