Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe an das Amtsgericht mit der Maßgabe zurückverwiesen, dass Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit nicht vollständig verweigert werden darf, sondern unter Ausschluss der bereits in dem Verfahren … entstandenen und aus der Staatskasse der Antragstellerin verauslagten Rechtsanwaltsgebühren sowie der bereits entstandenen allgemeinen Verfahrensgebühr des Gerichts zu bewilligen ist, soweit die Antragstellerin bedürftig ist.
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