Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 08.05.2013 werden die Beschlüsse des Amtsgerichts -Familiengericht- Recklinghausen vom 08.03.2013 und 24.04.2013 abgeändert und die dem Rechtsanwalt T, Leipzig, aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf insgesamt 756,06 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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