OLG Brandenburg - Beschluss vom 29.07.2013
3 UF 47/13
Normen:
BGB § 1628; BGB § 1671;
Fundstellen:
FamRZ 2014, 856
Vorinstanzen:
AG Fürstenwalde, vom 17.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 69/13

Umfang des Aufenthaltsbestimmungsrechts über minderjährige Kinder

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2013 - Aktenzeichen 3 UF 47/13

DRsp Nr. 2013/23074

Umfang des Aufenthaltsbestimmungsrechts über minderjährige Kinder

1. Mit Rücksicht auf die Entfernung vom Wohnort zur Schule kann es nahe liegen, dass derjenige Elternteil, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird und bei dem sich daher die Kinder ständig aufhalten werden, auch das Recht erhält, über die von den Kindern zu besuchende Schule zu entscheiden. 2. Haben nach der Trennung der Eltern die Kinder ihren Lebensmittelpunkt durchgängig bei der Mutter gehabt, spricht insbesondere dann alles dafür, diese Erziehungskontinuität aufrechtzuerhalten, wenn sich die Kinder im Falle eines Obhutswechsels in eine neue "Familie" integrieren müssten, da der Vater inzwischen in einer gefestigten Lebensgemeinschaft mit seiner Partnerin und deren Kind lebt. In einem solchen Fall kann der Gedanke der Erziehungskontinuität denjenigen der Schulkontinuität eindeutig überwiegen.

Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde vom 17. April 2013 (10 F 69/13 SO) wird zurückgewiesen.