Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert.
Der rückständige Unterhalt für die Zeit vom 1.8.2010 bis zum 31.3.2011, den der Antragsgegner an das Land Hessen zu zahlen hat, wird auf 1.064,- Euro festgesetzt.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 1.064,- Euro festgesetzt.
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