Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts
- Familiengericht - Grevenbroich vom 24.07.2008 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der von den Parteien in dem Verfahren Amtsgericht Grevenbroich – 8 F 11/07 – am 02.07.2007 geschlossene Vergleich wird unter Abweisung der weitergehenden Klage dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten nachehelichen Unterhalt für die Monate August bis Dezember 2008 in Höhe von monatlich 423,00 €, für die Monate Januar bis Dezember 2009 in Höhe von monatlich 365,00 €, für die Monate Januar bis Juli 2010 in Höhe von monatlich 208,00 € und ab dem 01.08.2010 keinen nachehelichen Unterhalt mehr schuldet.
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