I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Braunschweig vom 09.08.2022 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Braunschweig zurückverwiesen.
II. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Im Übrigen wird das Amtsgericht im Rahmen seiner Endentscheidung über die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Beschwerdeverfahren angefallenen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu entscheiden haben.
III. Der Beschwerdewert wird auf 7.245,00 € festgesetzt.
I.
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