Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers; Aufklärungspflicht des Tatrichters bei widersprüchlichen Sachverständigengutachten
BGH, Urteil vom 04.03.1997 - Aktenzeichen VI ZR 354/95
DRsp Nr. 1997/3266
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers; Aufklärungspflicht des Tatrichters bei widersprüchlichen Sachverständigengutachten
»a) Der Schadensersatzanspruch gegen einen Arzt, der die Geburt eines - hier wegen angeblich fehlerhafter vorgeburtlicher Untersuchung schwerstbehindert zur Welt gekommenen Kindes zu verantworten hat, ist der Höhe nach durch den Unterhaltsbedarf des Kindes begrenzt und umfaßt nicht den Verdienstausfall, der den Eltern durch die Betreuung des Kindes entsteht.b) Zur Aufklärungspflicht des Tatrichters bei widersprüchlichen Sachverständigengutachten.«