OLG Köln - Beschluss vom 19.07.2013
10 WF 65/13
Normen:
BGB § 1565; BGB § 1566;
Fundstellen:
FamRZ 2014, 847
FuR 2014, 309
Vorinstanzen:
AG Aachen, vom 15.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 223 F 381/12

Umfang des Unterhaltsanspruchs gegenüber minderjährigen Kindern; Pflicht zur Kündigung der Ehewohnung wegen hoher Mietkosten; Verpflichtung zu einer Nebentätigkeit bei beruflicher Umschulung

OLG Köln, Beschluss vom 19.07.2013 - Aktenzeichen 10 WF 65/13

DRsp Nr. 2013/23222

Umfang des Unterhaltsanspruchs gegenüber minderjährigen Kindern; Pflicht zur Kündigung der Ehewohnung wegen hoher Mietkosten; Verpflichtung zu einer Nebentätigkeit bei beruflicher Umschulung

1. Wer minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, ist auch bei hohen Mietkosten während des Trennungsjahres nicht verpflichtet, die Ehewohnung zu kündigen, sondern kann sich auf einen erhöhten Selbstbehalt berufen. 2. Bei einer Verlängerung des Einkommens aufgrund einer beruflichen Umschulungsmaßnahme kann eine Verpflichtung zu einer Nebentätigkeit bestehen.

Tenor

Dem Antragsgegner wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Geulen in Erkelenz Verfahrenskostenhilfe bewilligt zur Rechtsverteidigung gegenüber den geltend gemachten Unterhaltsansprüchen,

und zwar

a)

gegen den Anspruch insgesamt für die Zeit von Januar 2013 bis April 2013,

b)

soweit diese für die Zeit von Oktober 2012 bis Dezember 2012 einen Betrag von 39,00 EUR monatlich übersteigen und

c)

soweit diese für die Zeit von Mai 2013 bis Juli 2013 einen Betrag von 154,00 EUR monatlich übersteigen,

d. h. für einen Gegenstandswert von insgesamt 2.761,00 EUR.

Der weitergehende Verfahrenskostenhilfeantrag wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1565; BGB § 1566;

Gründe

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