Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwedt/Oder vom 12. Januar 2018 aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Schwedt/Oder zurückverwiesen.
Die Antragstellerin hat Verfahrenskostenhilfe beantragt, um sodann eine Regelung ihres Umgangs mit dem Kind ihrer Schwester zu erreichen.
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