I. Die Parteien haben am 25. Juni 1965 geheiratet. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller; geboren am 15. April 1942) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin; geboren am 24. Juli 1940) am 26. November 2003 zugestellt worden. Der Antragsteller ist bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand getreten. Seit 1. Mai 2002 bezieht er betriebliche Rentenleistungen und eine gesetzliche Altersrente, die wegen des 60 Monate vor der Regelaltersgrenze liegenden Leistungsbeginns mit einem um 18 % verminderten Zugangsfaktor berechnet wird. Für das vorzeitige Ausscheiden aus seinem Arbeitsverhältnis hat der Antragsteller eine arbeitsrechtliche Abfindung in Höhe von brutto 459.878 DM (235.131,88 EUR) erhalten. Die Antragsgegnerin bezieht seit 1. August 2000 eine gesetzliche Vollrente wegen Alters und eine Betriebsrente.
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