Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 1) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Aachen vom 26.10.2011 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 1).
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Mit Urteil des Landgericht vom 17.02.2011 wurde die gegen den beklagten Ehemann (Beklagter zu 1) gerichtete Klage abgewiesen, während seine mit verklagte Ehefrau (Beklagte zu 2) antragsgemäß verurteilt wurde.
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