I.
Der Antragsgegner ist verheiratet und hat zwei ehelich geborene Kinder, die 15 bzw. 26 Jahre alt sind.
Darüber hinaus ist der Antragsgegner Vater des am 30.11.2001 geborenen Kindes ..., das aus einer außerehelichen Beziehung mit der Antragstellerin hervorgegangen ist.
Diese Beziehung endete schon vor der Geburt von .... Zu dem Kind hatte der Antragsgegner nur bis August 2002 gelegentlichen Kontakt.
Die Antragstellerin möchte erreichen, dass der Antragsgegner regelmäßigen Umgang mit dem gemeinsamen Kind ausübt. Der Antragsgegner lehnt einen solchen Umgang nachdrücklich ab.
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