OLG Nürnberg - Beschluss vom 16.11.2006
10 UF 638/06
Normen:
BGB § 1626 Abs. 3 Satz 1 ; BGB § 1684 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Nürnberg 2007, 312
Vorinstanzen:
AG Regensburg, vom 12.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 205 F 1218/05

Umgangspflicht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit gemeinsamem Kind?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 10 UF 638/06

DRsp Nr. 2007/6693

Umgangspflicht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit gemeinsamem Kind?

»Gegen den nicht sorgeberechtigten Elternteil erfolgt keine Anordnung zum Umgang mit seinem Kind, wenn dieser beharrlich den Umgang verweigert.«

Normenkette:

BGB § 1626 Abs. 3 Satz 1 ; BGB § 1684 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsgegner ist verheiratet und hat zwei ehelich geborene Kinder, die 15 bzw. 26 Jahre alt sind.

Darüber hinaus ist der Antragsgegner Vater des am 30.11.2001 geborenen Kindes ..., das aus einer außerehelichen Beziehung mit der Antragstellerin hervorgegangen ist.

Diese Beziehung endete schon vor der Geburt von .... Zu dem Kind hatte der Antragsgegner nur bis August 2002 gelegentlichen Kontakt.

Die Antragstellerin möchte erreichen, dass der Antragsgegner regelmäßigen Umgang mit dem gemeinsamen Kind ausübt. Der Antragsgegner lehnt einen solchen Umgang nachdrücklich ab.