OLG Nürnberg - Beschluss vom 02.05.2006 (13 W 985/06)
I. Die zulässige (§ 567 Abs. 1 Nr. 2, § 565 ZPO) sofortige Beschwerde der Nebenintervenientin ist unbegründet. Die Nebenintervenienten können nicht verlangen, dass der Antragstellerin die durch die Nebenintervention im [...]