OLG Hamm - Beschluss vom 17.01.2011
II-8 UF 133/10
Normen:
BGB § 1684;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 826
Vorinstanzen:
AG Gronau, - Vorinstanzaktenzeichen 13 F 16/10

Umgangsrecht der Mutter eines kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut genommenen Kindes

OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2011 - Aktenzeichen II-8 UF 133/10

DRsp Nr. 2011/2285

Umgangsrecht der Mutter eines kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut genommenen Kindes

Zum Umgangsrecht der Mutter eines vierjährigen Kindes, wenn dieses kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut genommen war und sich seit dem Alter von drei Monaten in einer Pflegefamilie befindet.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Antragstellerin wird ein Umgangsrecht mit der am 31.8.2006 geborenen W eingeräumt, und zwar für jeweils 1 bis 1 ½ Stunden an 6 Terminen im Jahr, die jeweils im Abstand von rund 2 Monaten in Begleitung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Jugendamtes Z1 oder einer von diesem beauftragten Person - wobei die genaue Ausgestaltung und der jeweilige konkrete Termin der Bestimmung des Jugendamtes vorbehalten bleibt - stattfinden sollen.

Gerichtskosten für das Verfahren erster Instanz sowie für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten beider Instanzen werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,-- € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1684;

Gründe

I.

Die antragstellende Kindesmutter und das beteiligte Jugendamt streiten vorliegend darüber, ob und in welchem Umfange der Kindesmutter ein Umgangsrecht mit ihrem in einer Pflegefamilie lebenden Kind W einzuräumen ist.