Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antragstellerin wird ein Umgangsrecht mit der am 31.8.2006 geborenen W eingeräumt, und zwar für jeweils 1 bis 1 ½ Stunden an 6 Terminen im Jahr, die jeweils im Abstand von rund 2 Monaten in Begleitung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Jugendamtes Z1 oder einer von diesem beauftragten Person - wobei die genaue Ausgestaltung und der jeweilige konkrete Termin der Bestimmung des Jugendamtes vorbehalten bleibt - stattfinden sollen.
Gerichtskosten für das Verfahren erster Instanz sowie für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten beider Instanzen werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,-- € festgesetzt.
I.
Die antragstellende Kindesmutter und das beteiligte Jugendamt streiten vorliegend darüber, ob und in welchem Umfange der Kindesmutter ein Umgangsrecht mit ihrem in einer Pflegefamilie lebenden Kind W einzuräumen ist.
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