Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24. September 2010 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- EUR festgesetzt.
Der Antragsteller begehrt eine Regelung des Umgangs mit C####.
Die Antragsgegner sind seit 1991 verheiratet, C#### ist ihr ehelich geborenes Kind. Der Antragsteller hatte nie ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren betrieben.
Der Antragsteller übersandte im Zeitraum von Oktober 2009 bis Juli 2010 Postkarten und E-Mails an die Mutter und schickte mehrere Pakete, wobei er teilweise als Absender "Papi S######" angab oder mit "S### -Papi" zeichnete.
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