Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 29. September 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Warendorf dahingehend teilweise abgeändert, dass der begleitete Umgang des Antragstellers mit dem Kind L2, geboren am 13.1.2007, monatlich ausgeübt werden kann. Im Übrigen verbleibt es bei den Regelungen des angefochtenen Beschlusses.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,-- € festgesetzt.
I.
Der antragstellende Kindesvater und das beteiligte Jugendamt streiten vorliegend darüber, in welchem Umfange dem Kindesvater ein Umgangsrecht mit seinem in einer Pflegefamilie lebenden Kind L2 einzuräumen ist.
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