Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 23.5.2023 wird zurückgewiesen.
I.
Durch Beschluss vom 17.1.2023 hat das Amtsgericht den Umgang der betroffenen Kinder mit ihren Eltern vorläufig geregelt. Dabei hat es zum Sommerferienumgang 2023 unter anderem bestimmt (Bl. 151 ff.):
"Beide Mädchen verbringen die Sommerferien 2023 in der Zeit vom Montag, den 17.7.2023 um 10.00 Uhr bis zum Sonntag, den 6.8.2023, 18.30 Uhr, im Haushalt des Kindesvaters und die Zeit vom Montag, den 7.8.2023, 10.00 Uhr bis zum Sonntag, ... im Haushalt der Kindesmutter."
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