AG Eisenhüttenstadt, vom 08.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 129/05
Unbefristete Verbleibensanordnung wegen starken Bindungen an die Pflegeeltern
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.05.2008 - Aktenzeichen 10 UF 94/07
DRsp Nr. 2008/12380
Unbefristete Verbleibensanordnung wegen starken Bindungen an die Pflegeeltern
Bei starken Bindungen des Kindes an seine Pflegeeltern kann eine unbefristete Verbleibensanordnung gerechtfertigt sein, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausgabe an die Eltern zu erwarten ist.