OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.05.2008
10 UF 94/07
Normen:
BGB § 1632 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 61
OLGReport-Brandenburg 2009, 169
Vorinstanzen:
AG Eisenhüttenstadt, vom 08.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 129/05

Unbefristete Verbleibensanordnung wegen starken Bindungen an die Pflegeeltern

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.05.2008 - Aktenzeichen 10 UF 94/07

DRsp Nr. 2008/12380

Unbefristete Verbleibensanordnung wegen starken Bindungen an die Pflegeeltern

Bei starken Bindungen des Kindes an seine Pflegeeltern kann eine unbefristete Verbleibensanordnung gerechtfertigt sein, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausgabe an die Eltern zu erwarten ist.

Normenkette:

BGB § 1632 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.