Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger wegen der Folgen eines Verkehrsunfalles zu entschädigen, den dieser anläßlich einer Geschäftsreise auf der Fahrt vom eigentlichen Arbeitsort zum 60 km entfernten Übernachtungsort erlitten hat.
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