BSG - Urteil vom 14.12.1995
2 RU 21/94
Normen:
RVO § 548 Abs. 1 S. 1 § 550 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1996, 856
DStR 1996, 1338
FamRZ 1996, 1073
MDR 1996, 1048
NZS 1996, 340
SozR 3-2200 § 548 Nr. 25
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 01.02.1994

Unfallversicherungsschutz während einer Dienstreise

BSG, Urteil vom 14.12.1995 - Aktenzeichen 2 RU 21/94

DRsp Nr. 1996/20525

Unfallversicherungsschutz während einer Dienstreise

Ein Versicherter, der anläßlich einer Dienstreise in Begleitung seiner Familie zur ca. 60 km weiter entfernten Wohnung seiner Eltern fährt, um dort zu übernachten, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 548 Abs. 1 S. 1 § 550 Abs. 1 ;

Gründe:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger wegen der Folgen eines Verkehrsunfalles zu entschädigen, den dieser anläßlich einer Geschäftsreise auf der Fahrt vom eigentlichen Arbeitsort zum 60 km entfernten Übernachtungsort erlitten hat.