LG Kiel, vom 20.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 498/04
AG Neumünster, - Vorinstanzaktenzeichen 5 XVII R 337
Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer Chronifizierung
SchlHOLG, Beschluss vom 06.01.2005 - Aktenzeichen 2 W 328/04
DRsp Nr. 2005/6149
Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer Chronifizierung
»Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann eine Heilbehandlung im Sinne des § 1906 Abs.1 Nr. 2 BGB erforderlich sein, wenn nur dadurch der Gesundheitszustand des Betroffenen in Bezug auf seine Anlasskrankheit (Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis) auf einem im Rahmen der Chronifizierung bestehenden Maß stabil gehalten und eine weitere Chronifizierung verhindert werden kann.«