Unterhalt bei Betreuung eines erhöht betreuungsbedürftigen Kindes
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2002 - Aktenzeichen 3 UF 2/02
DRsp Nr. 2004/9019
Unterhalt bei Betreuung eines erhöht betreuungsbedürftigen Kindes
Hat ein Elternteil nach der Scheidung ein erhöht betreuungsbedürftiges Kind zu betreuen, so ist es grob unbillig i.S. von § 1615l Abs. 2 S. 3 BGB, ihn auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit zu verweisen.