BGH - Beschluß vom 10.05.1995
XII ZA 2/95
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 328 »Scheineltern« 1
FamRZ 1995, 995
NJW 1995, 2921
NJW-RR 1995, 1089

Unterhalt gegenüber einem als eigenes ausgegebenen Kind; Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten

BGH, Beschluß vom 10.05.1995 - Aktenzeichen XII ZA 2/95

DRsp Nr. 1997/486

Unterhalt gegenüber einem als eigenes ausgegebenen Kind; Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten

1. Entschließen sich Eheleute dazu, ein fremdes Kind unter Umgehung einer förmlichen Adoption zu sich zu nehmen und seine wahre Herkunft und seinen Personenstand durch eine mittelbare Falschbeurkundung zu verschleiern, um es im Inland als eigenes eheliches Kind auszugeben und als solches großzuziehen, so übernehmen sie damit konkludent eine wechselseitige und zugleich dem Kind gegenüber bestehende Verpflichtung, für seinen künftigen Lebensunterhalt so aufzukommen, als wäre es ihr leibliches oder, was dem gleichsteht, ihr adoptiertes Kind.2. Betreut die Ehefrau ein sechsjähriges Kind, das die Eheleute vor ihrer Trennung gemeinsam aufgenommenen haben, so trifft die Ehefrau keine Erwerbsobliegenheit. Auf den Status des Kindes kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Normenkette:

BGB § 1361 ;

Gründe:

I. Die beabsichtigte Revision des Beklagten hat keine hinreichende Erfolgsaussicht.