Die Beschwerde des Antragsgegners vom 06.10.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Essen vom 27.08.2014 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.880,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller macht gegen den Antragsgegner aus übergegangenem Recht Unterhaltsvorschüsse nach dem
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