OLG Nürnberg - Beschluss vom 22.06.2023
10 UF 1043/22
Normen:
BGB § 1610 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Regensburg, vom 15.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 209 F 748/22

Unterhaltsansprüche eines volljährigen Kindes für ein an eine Berufsausbildung zur Holzbildhauerin anschließendes Studium

OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.06.2023 - Aktenzeichen 10 UF 1043/22

DRsp Nr. 2023/9659

Unterhaltsansprüche eines volljährigen Kindes für ein an eine Berufsausbildung zur Holzbildhauerin anschließendes Studium

Zwischen einer Berufsausbildung zum Holzbildhauer und dem Studium der Architektur kann je nach Ausgestaltung im Einzelfall ein derart enger sachlicher Zusammenhang bestehen, dass es sich hierbei um eine einheitliche Erstausbildung des unterhaltsberechtigten Kindes handelt.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 15.11.2022, Az. 209 F 748/22, wird zurückgewiesen.

2.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.332,28 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1610 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Antragsgegner beanstandet, dass er von dem Amtsgericht zur Zahlung von Kindesunterhalt für seine bereits volljährige Tochter verpflichtet wurde.

Der Antragsgegner ist Vater des Kindes T... D..., geb. 26.05.1996. Die Tochter T... D...besuchte bis Juli 2015 das Gymnasium und schloss es mit dem Abitur ab. Nach einem freiwilligen sozialen Jahr absolvierte die Tochter des Antragsgegners eine Ausbildung zur Holzbildhauerin an der Berufsfachschule für Holzschnitzerei und Schreinerei des Landkreises Berchtesgadener Land, die sie im Juli 2019 erfolgreich abschloss. Seit Oktober 2019 studiert sie an der Hochschule Augsburg Architektur (B.A.).