Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 15.11.2022, Az.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.332,28 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner beanstandet, dass er von dem Amtsgericht zur Zahlung von Kindesunterhalt für seine bereits volljährige Tochter verpflichtet wurde.
Der Antragsgegner ist Vater des Kindes T... D..., geb. 26.05.1996. Die Tochter T... D...besuchte bis Juli 2015 das Gymnasium und schloss es mit dem Abitur ab. Nach einem freiwilligen sozialen Jahr absolvierte die Tochter des Antragsgegners eine Ausbildung zur Holzbildhauerin an der Berufsfachschule für Holzschnitzerei und Schreinerei des Landkreises Berchtesgadener Land, die sie im Juli 2019 erfolgreich abschloss. Seit Oktober 2019 studiert sie an der Hochschule Augsburg Architektur (B.A.).
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