FG Nürnberg - 30.5.2001 - III 110/2000, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Unterhaltsleistungen an ausländische Angehörige
BFH, Urteil vom 05.06.2003 - Aktenzeichen III R 10/02
DRsp Nr. 2003/10465
Unterhaltsleistungen an ausländische Angehörige
»1. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass sich der nach § 33a Abs. 1EStG abziehbare Unterhaltshöchstbetrag für Unterhaltsempfänger mit Wohnsitz im Ausland auch dann nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates richtet, wenn sich die Unterhaltsberechtigten vorübergehend zu Besuchen im Inland aufhalten.2. Nicht nachgewiesene Aufwendungen anlässlich solcher Besuche können in Höhe des inländischen existenznotwendigen Bedarfs je Tag geschätzt werden.«