Unterhaltsobliegenheiten im Rahmen des Minderjährigenunterhalts
OLG Oldenburg, Urteil vom 18.01.2005 - Aktenzeichen 12 UF 96/04
DRsp Nr. 2005/14116
Unterhaltsobliegenheiten im Rahmen des Minderjährigenunterhalts
»1. Eine mehr als halbschichtige Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines minderjährigen Kindes ist nicht überobligatorisch, da in der Ausübung dieser Tätigkeit ein erhebliches Indiz für die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in diesem Umfang liegt.2. Ererbtes Geld ist zur Minderung des Unterhaltsbedarfs einzusetzen.«