Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 11.03.2016 abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, für den Zeitraum von August 2015 bis einschließlich September 2015 an die Antragstellerin Kindesunterhalt für das Kind S O H in Höhe von monatlich 92 € zu zahlen.
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