Unterhaltspflichtverletzung bei geringem Einkommen des Beschuldigten als Gastwirt
OLG München, Beschluss vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 1 Ws 425/04 KI - Aktenzeichen 1 Ws 426/04 KI
DRsp Nr. 2006/10496
Unterhaltspflichtverletzung bei geringem Einkommen des Beschuldigten als Gastwirt
Die Voraussetzungen für die Erhebung einer öffentlichen Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung und daher für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Klageerzwingungsverfahren liegen nicht vor, wenn der Beschuldigte als selbständiger Gastwirt nur ein geringes Einkommen erzielt und mangels qualifizierter Ausbildung auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass er in einer abhängigen Beschäftigung höhere Einkünfte erzielen wird.