OLG Karlsruhe - Beschluss vom 27.10.2003
2 UF 107/03
Normen:
ZPO § 769 ; BGB § 1578 ; BGB § 1577 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1209
FuR 2004, 458
NJW 2004, 859
OLGReport-Karlsruhe 2004, 194
Vorinstanzen:
AG Baden-Baden, vom 16.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 465/01

Unterhaltsrechtliche Auswirkungen der Übernahme des Miteigentumsanteils des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten - Einbeziehung des Arbeitslosengeldes aus überobligationsmäßiger Tätigkeit

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.10.2003 - Aktenzeichen 2 UF 107/03

DRsp Nr. 2004/2900

Unterhaltsrechtliche Auswirkungen der Übernahme des Miteigentumsanteils des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten - Einbeziehung des Arbeitslosengeldes aus überobligationsmäßiger Tätigkeit

»1. Nach der Übertragung des Miteigentumsanteils an der früheren Ehewohnung von einem auf den anderen Ehegatten sind für beide Parteien zur Bestimmung des Unterhaltsbedarfs die aus einem fiktiven Veräußerungserlös erzielbaren Zinseinkünfte anzusetzen.2. Um die überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit der Unterhaltsberechtigten hinreichend zu privilegieren ist unter Berücksichtigung des Alters der ehegemeinsamen Kinder das erzielte Einkommen nur mit 1/3 anzurechnen.3. Das aus überobligationsmäßiger Tätigkeit herrührende Arbeitslosengeld ist teilweise bedarfsdeckend anzurechnen.4. Die Bedürftigkeit der Unterhaltsberechtigten vermindert sich nicht aufgrund der durch das Zusammenleben mit einem neuen Lebenspartner ersparten Lebenshaltungskosten.«

Normenkette:

ZPO § 769 ; BGB § 1578 ; BGB § 1577 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.