AG Baden-Baden, vom 16.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 465/01
Unterhaltsrechtliche Auswirkungen der Übernahme des Miteigentumsanteils des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten - Einbeziehung des Arbeitslosengeldes aus überobligationsmäßiger Tätigkeit
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.10.2003 - Aktenzeichen 2 UF 107/03
DRsp Nr. 2004/2900
Unterhaltsrechtliche Auswirkungen der Übernahme des Miteigentumsanteils des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten - Einbeziehung des Arbeitslosengeldes aus überobligationsmäßiger Tätigkeit
»1. Nach der Übertragung des Miteigentumsanteils an der früheren Ehewohnung von einem auf den anderen Ehegatten sind für beide Parteien zur Bestimmung des Unterhaltsbedarfs die aus einem fiktiven Veräußerungserlös erzielbaren Zinseinkünfte anzusetzen.2. Um die überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit der Unterhaltsberechtigten hinreichend zu privilegieren ist unter Berücksichtigung des Alters der ehegemeinsamen Kinder das erzielte Einkommen nur mit 1/3 anzurechnen.3. Das aus überobligationsmäßiger Tätigkeit herrührende Arbeitslosengeld ist teilweise bedarfsdeckend anzurechnen.4. Die Bedürftigkeit der Unterhaltsberechtigten vermindert sich nicht aufgrund der durch das Zusammenleben mit einem neuen Lebenspartner ersparten Lebenshaltungskosten.«