Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Trennungs- und Kindesunterhalt in Anspruch.
Die Parteien sind seit September 1984 verheiratet und leben seit September 1993 getrennt. Sie haben zwei Kinder, Aaron, geboren am 2. Oktober 1984, und Shulamith, geboren am 19. Mai 1987. Die Klägerin brach 1984 wegen der Geburt des Sohnes Aaron ihr damaliges Pädagogikstudium ab; seither betreute sie die Kinder und führte den Haushalt. Der Beklagte war Programmierer für Großrechner, seit 1989 in selbständiger Tätigkeit. Nach der Trennung der Parteien begab er sich im Oktober 1993 in ambulante nervenärztliche Behandlung. Da er Großkunden verlor, bewarb er sich von April bis Juni 1994 bei mehreren Arbeitgebern - erfolglos - um ein Anstellungsverhältnis. Später war er einige Monate als Schankkellner und in zwei Zeitarbeitsverhältnissen tätig. Seit 1995 bezog er in unterschiedlicher Höhe Sozialhilfe.
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