FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.12.2001
12 K 114/01
Normen:
EStG § 33a Abs. 1 ;

Unterhaltszahlungen an nahe Angehörige im Ausland; Einkommensteuer 1998

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2001 - Aktenzeichen 12 K 114/01

DRsp Nr. 2003/3212

Unterhaltszahlungen an nahe Angehörige im Ausland; Einkommensteuer 1998

1. Unterhaltszahlungen eines Steuerpflichtigen an seine Schwiegertochter in Griechenland sind nicht nach § 33 a Abs. 1 EStG abzugsfähig. 2. Unterhaltszahlungen eines Steuerpflichtigen an seine Enkel in Griechenland sind nicht nach § 33 a Abs. 1 EStG abziehbar, wenn für die Kinder in Griechenland eine dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird.

Normenkette:

EStG § 33a Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Ablehnung der steuerlichen Anerkennung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende nahe Angehörige der Kläger als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Der Kläger ist ... mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit im Streitjahr von DM ..., die Klägerin ist ... mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit im Streitjahr von DM ....

In der beim beklagten Finanzamt -FA- am ... eingereichte n Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 1998 begehrten die Kläger die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an den Sohn, die Schwiegertochter und an vier Enkel in Höhe von insgesamt 17.500 DM. Im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr vom ... versagte das FA den begehrten Abzug mit folgender Begründung: