Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 29.12.2015 abgeändert.
Der Antrag des Kindesvaters auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für die Kinder A, geboren am 00.00.0000, und B, geboren am 00.00.0000, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|