Der Senat weist die Beteiligten darauf hin, dass er beabsichtigt, gemäß § 68 Abs.3 S.2 FamFG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und nach Ablauf einer zweiwöchigen Stellungnahmefrist über die Beschwerde wie folgt zu entscheiden:
Beschlussentwurf
Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 29.12.2015 abgeändert.
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