AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 563 F 2568/02
Unwirksamkeit eines Ehevertrages mit Unterhalts- und Versorgungsausgleichsverzicht sowie Gütertrennung
OLG München, Beschluss vom 25.09.2002 - Aktenzeichen 16 WF 1328/02
DRsp Nr. 2004/9144
Unwirksamkeit eines Ehevertrages mit Unterhalts- und Versorgungsausgleichsverzicht sowie Gütertrennung
Ein Ehevertrag ist ausnahmsweise dann sittenwidrig und damit rechtsunwirksam, wenn die Regelungen auf einseitiger Dominanz eines Ehegatten in Benachteiligungsabsicht beruhen.