OLG Köln - Beschluss vom 22.03.2023
26 WF 14/23
Normen:
FamG § 44;

Unzulässige Wiederholung von Anhörungsrüge und BerichtigungsantragUnzulässigkeit der Wiederholung bereits abgelehnter AnträgeUnzulässige Wiederholungsanträge durch Kindesvater

OLG Köln, Beschluss vom 22.03.2023 - Aktenzeichen 26 WF 14/23

DRsp Nr. 2023/8765

Unzulässige Wiederholung von Anhörungsrüge und Berichtigungsantrag Unzulässigkeit der Wiederholung bereits abgelehnter Anträge Unzulässige Wiederholungsanträge durch Kindesvater

Die Wiederholung einer Anhörungsrüge sowie eines Berichtigungsantrages durch den Kindesvater sind unzulässig, wenn diese bereits durch Beschluss als unbegründet zurückgewiesen worden sind.

Tenor

Die vom Kindesvater in Bezug auf den Beschluss des Senats vom 15. Februar 2023 mit Eingabe vom 13. März 2023 erneut erhobene Anhörungsrüge sowie der Berichtigungsantrag werden als unzulässig verworfen.

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamG § 44;

Tatbestand

Die vom Kindesvater in Bezug auf den Beschluss des Senats vom 15. Februar 2023 mit Eingabe vom 13. März 2023 erneut erhobene Anhörungsrüge sowie der Berichtigungsantrag werden als unzulässig verworfen.

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

Gründe