Die Beschwerdeführerin begehrt im Rahmen des zwischen den Parteien anhängigen Ehescheidungsverfahrens Prozesskostenhilfe für eine Zwischenfeststellungsklage, mit der die Feststellung erstrebt wird, dass ein zwischen den Parteien zu Beginn der Ehe geschlossener notarieller Vertrag, der unter anderem den Ausschluss nachehelichen Unterhalts und eine Regelung zum Zugewinnausgleich zum Gegenstand hat, rechtsunwirksam ist. Das Familiengericht hat Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der Klage verweigert. Hiergegen wendet sich die Antragsgegnerin mit ihrer (sofortigen) Beschwerde.
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