1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den zweiten Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Frankfurt (Oder) vom 23.11.2022 -
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 44.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller macht gegen die Antragsgegnerin, seine von ihm seit Februar 2021 getrenntlebenden Ehefrau, einen Anspruch auf Zahlung von 44.000 € als Schadenersatz gem. § 823 BGB geltend.
Das von dem Antragsteller angerufene Familiengericht hat gegen die in der mündlichen Verhandlung vom 27.04.2022 nicht erschienene Antragsgegnerin mit Versäumnisbeschluss vom selben Tage antragsgemäß erkannt.
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