I.
Der Betroffene begab sich im Laufe dieses Jahres aufgrund einer psychischen Erkrankung teils freiwillig teils auf Anordnung mehrfach in psychiatrische Behandlung. Zuletzt mit Antrag vom 04.07.2007 beantragte der Beteiligte zu 2) die Genehmigung der vorläufigen Unterbringung des Betroffenen im .... Das Amtsgericht Greifswald genehmigte die Unterbringung für sechs Wochen, längstens bis zum 16.08.2007, mit Beschluss vom 05.07.2007, auf den inhaltlich Bezug genommen wird.
Gegen diesen Beschluss legte die Verfahrenspflegerin für den Betroffenen sofortige Beschwerde ein. Die Beschwerdekammer des Landgerichts Stralsund übertrug das Beschwerdeverfahren durch Beschluss auf die Einzelrichterin. Diese wies die Beschwerde nach Anhörung des Betroffenen mit Beschluss vom 12.07.2007 zurück. Wegen der Begründung wird auf diesen Beschluss verwiesen.
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