Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Westerburg vom 06.05.2021, Az.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.
I.
Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Familiengericht in einem einstweiligen Anordnungsverfahren den sorgeberechtigten Eltern der drei hier betroffenen minderjährigen Kinder die Auflagen erteilt, vier Drogentests auf Kosten der Staatskasse durchzuführen (Ziff. 1) sowie für den Schulbesuch des ältesten Kindes in Präsenzform bzw. bei Nichtstattfinden von Präsenzunterricht für die Erledigung der Aufgaben im Homeschooling zu sorgen, den regelmäßigen Besuch des Kindergartens durch die beiden jüngeren Kinder sicherzustellen und mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten sowie die Termine mit der SPFH wahrzunehmen (Ziff. 2 bis 4).
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