Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 17.9.2010, Az.
Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 9.280,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 12.04.2008 sowie weitere 335,90 € vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Klägerin und der Beklagte zu 2) je zur Hälfte.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin und der Beklagte zu 2) je zur Hälfte.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt dieser selbst.
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