Die Klägerin macht im Wege der Stufenklage einen Pflichtteilsanspruch gegen die Beklagten geltend. Das Landgericht hat die Beklagten durch Teilurteil vom 7. Juli 1997 verurteilt, durch Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen, Nachlaßverzeichnisses der Klägerin Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 03.01.1984 verstorbenen geb (Erblasserin) zu erteilen. Die Erblasserin war die Mutter des Herrn . Dieser verstarb im Jahre 1976 Die Erblasserin geb. wurde aufgrund notariellen Testaments beerbt von den beiden Beklagten, der Tochter und dem Sohn des Herrn .
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